Aus dem:
Erscheint monatlich / Donnerstags
Kanzlei-Reporter.
Organ des Fachbildungs-Vereins der Kanzlei-Angstellten München, gegründet 29. April 1899
für Jedermann zur juristischen Belehrung und Unterhaltung.
Geschäftsstelle und Schriftleitung: Schwinn Kilian, München, Akademiestraße 11. Expedition: Zeitungs-Zentrale, Landschaftsstraße (im neuen Rathaus)
Aufforderung.
Der »Fachbildungsverein der Kanzleiangestellten München« beabsichtigt eine für den Kanzleibetrieb praktische Einrichtung zu schaffen mit der Errichtung eines Schreibbureaus. Dasselbe soll sich zunächst auf den Arbeitskreis der Rechtsanwaltskanzlei beschränken. Wir gehen von der Ansicht aus, daß das Bedürfnis eines Schreibbureaus von unseren tit. Prinzipalen in ihrer Kanzleipraxis gefühlt wird, sei es in der Weise, daß sie einer augenblicklichen und nur vorübergehenden Arbeitshäufung rasche Erledigung sichern wollen, sei es, daß sie Vervielfältigungen mittels Schreibmaschine und Mimeographieverfahrens wünschen und Stenogramme zu übersetzen haben. Für uns ist es unzweifelhaft, daß die Konsequenzen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und seines Anhanges den Schreibapparat unsagbar vermehren und daß nicht selten ganze Akten kopiert werden müssen; man denke nur an die Folgerung des § 1396 B.-G.-B. ec. Wem sollte die Prinziplität ihr Zutrauen leichter schenken, als organisierten Berufsangehörigen, als Leuten vom Fach, die der Fachsprache mächtig, mit dem Uebersetzen der Stenogramme sich eher zurecht finden werden als andere.
Wir stellen uns die Sache so vor:
Das Schreibbureau hat seine Mitglieder aus dem Vereinskreise; die Betreffenden müssen sich zur pünktlichen Arbeitsleistung verpflichten und erhalten hiefür Vergütung. Indem sich diese gruppieren und bestimmte Gruppen sich für die einzelnen Tage bereit halten, ist es möglich, daß das Bureau an jedem Tage über Schreibkräfte verfügen kann; jedes Mitglied des Schriebbureaus müßte sich, soweit nicht schon genügend bewandert, mit Schreibmaschine, Mimeographie, Stenographie und Terminologie vertraut machen.
Wir regen, gestützt auf die gemachten Darlegungen, alle Fachgenossen, bezw. Angehörigen des Schreibberufes - Rechtsanwaltskanzleiangestellte, Gerichtsschreiber-, Notariat- und Gerichtsvollziehergehilfen, Versicherungs- und Kontor-, Rentamts-Magistratsangestellte - an, unserem Plane näher zu treten und umgehend ihre Offerten und Gutachten an uns einreichen zu wollen.
Wer sich im technischen Können seines Berufes vervollkommnen will, um sich den Anspruch auf einen Nebenverdienst zu verschaffen, der wird nicht verfehlen, mit uns ins Benehmen zu treten. Von den tit. Mitgliedern dagegen dürfen wir annehmen, daß sie auch bestrebt sind, dem Vereine durch ihr umsichtiges Wirken Ehre zu machen.
Die Vereinsleitung
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