1.) Pünktlicher Beginn der Arbeit.
Bei Zuspätkommen Entschuldigung bei Herrn Steinsiek.
2.) Konzentrierte Aufmerksamkeit auf die Arbeit.
3.) Jegliches Schwatzen miteinander hat zu unterbleiben.
4.) Jegliche Beschäftigung mit nichtgeschäftlichen Dingen ist untersagt(Privatbriefeschreiben, Zeitungslesen usw.)
5.) Möchte jemand aus einem dringenden Grunde frei haben, ist Herr Steinsiek zu fragen.
6.) Das unnötige Verlassen des Arbeitsraumes ist untersagt, ebenso selbstverständlich das Verlassen des Geschäftes.
7.) Falls einem Abteilungsleiter für seine Abteilung Überstunden dringend nötig erscheinen, setzt er sich mit Herrn Steinsiek in Verbindung. Sieht Herr Steinsiek die Notwendigkeit ein, so ordnet er für die betreffende Abteilung Überstunden an. Diese werden mit 1/160 des Monatsgehaltes vergütet. Die geleisteten Überstunden werden Herrn XX täglich von dem Abteilungsleiter mitgeteilt. Das allgemeine Weihnahtsgeschenk fällt dafür fort.
Die Abteilungsleiter sind verpflichtet, für strickte Innehaltung der Vorschriften zu sorgen. Sie werden hierfür verantwortlich gemacht.
Gütersloh, den 8. Mai 1930.
Gerd Steinsiek | H. Mohn |
Zur Kenntnis genommen:
Fr. Wixforth
Banzhaf
O. Oeltze
W. [Wachtelborn]
M. Heitmann
[unleserlich]
Lydia Truse
H. Drexhage